Wie Sie vielleicht schon in den Medien gelesen haben, bedroht Websitebetreiber aktuell eine neue Abmahnwelle. Diesmal geht es um die Einbindung von Schriftarten, die nach einem Gerichtsbeschluss aus diesem Jahr bei vielen Webseiten nicht DSGVO-konform ist.
Konkret geht es um die seit Jahren übliche Praxis, Schriftarten, die Google über seinen Service „Google Fonts“ bereitstellt, dynamisch einzubinden. Bei dieser Technik werden die IP-Adressen der Besucher an Google in den USA übertragen. Und das stellt nach Auffassung des Landgerichts München eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes in Form des informationellen Selbstbestimmungsrechts nach § 823 Abs. 1 BGB dar. Man kann sich darüber streiten, ob das in der Praxis eine Bedeutung hat, aber leider nimmt eine Reihe von Anwälten dieses Urteil zum Anlass, massenweise Abmahnungen an Websitebetreiber zu verschicken.
Unser Angebot für Sie:
Hier bieten wir Ihnen an, die Einbindung aller Schriftarten für Ihre gesamte Website so umzustellen, dass keinerlei Verbindung zu Google mehr besteht. Dazu werden die Schriften auf Ihrem oder wahlweise unserem eigenen Server gehostet, so dass Sie rechtlich 100% auf der sicheren Seite sind. Sollten Sie bereits ein Abmahnschreiben erhalten haben, sagen Sie uns bitte sofort Bescheid, dann bearbeiten wir Ihre Website natürlich vorrangig.
Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.