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Barrierefreiheit wird Pflicht – Zeit für den Website-Umbau!
Ahoi Unternehmen!

Websites

2020-01-05

FOLGE UNS

Ab Juni 2025 greift das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – und das betrifft mehr als man denkt. Wer Produkte oder Dienstleistungen auch digital anbietet, sollte jetzt einen genauen Blick auf die eigene Website werfen. Denn: Barrierefreiheit ist bald kein „Nice-to-have“ mehr, sondern Pflicht.

Wen betrifft’s konkret?

Laut BFSG gilt die Umstellungspflicht vor allem für:

  • Unternehmen, die digitale Dienstleistungen anbieten (z. B. Banken, Onlineshops, Buchungsportale)
  • Anbieter von elektronischen Kommunikationsdiensten
  • Betriebe mit mehr als 10 Mitarbeitenden oder über 2 Mio. Euro Jahresumsatz

Klingt erstmal nach viel Bürokratie – ist aber eigentlich 'ne klare Sache. Und vor allem: förderbar! Bund und Länder bieten finanzielle Unterstützung für den barrierefreien Website-Umbau an.

Was muss auf der Website angepasst werden?

Barrierefreiheit bedeutet:

  • Texte klar und verständlich
  • Strukturierte Navigation
  • Bedienung ohne Maus möglich
  • Kontraste, Farben, Schriftgrößen – alles gut lesbar
  • Alternativtexte für Bilder & Videos mit Untertiteln
  • Kompatibilität mit Screenreadern

Kurz: Die Website muss für alle Menschen zugänglich sein – egal ob mit oder ohne Einschränkungen.

Was jetzt zu tun ist?

Nicht lang schnacken: Jetzt analysieren, umbauen und fördern lassen. Als Werbeagentur aus Hamburg-Harburg begleiten wir Unternehmen dabei, ihre Website fit für das BFSG zu machen – mit nordischer Klarheit, verständlicher Beratung und dem richtigen Gespür fürs Design.

Lasst uns gemeinsam Barrieren abbauen – digital und mit Rückenwind!

Webdesign. Beratung. Förderung. Das ist Kausche & Partner!