Websites
Ab Juni 2025 greift das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – und das betrifft mehr als man denkt. Wer Produkte oder Dienstleistungen auch digital anbietet, sollte jetzt einen genauen Blick auf die eigene Website werfen. Denn: Barrierefreiheit ist bald kein „Nice-to-have“ mehr, sondern Pflicht.
Laut BFSG gilt die Umstellungspflicht vor allem für:
Klingt erstmal nach viel Bürokratie – ist aber eigentlich 'ne klare Sache. Und vor allem: förderbar! Bund und Länder bieten finanzielle Unterstützung für den barrierefreien Website-Umbau an.
Barrierefreiheit bedeutet:
Kurz: Die Website muss für alle Menschen zugänglich sein – egal ob mit oder ohne Einschränkungen.
Nicht lang schnacken: Jetzt analysieren, umbauen und fördern lassen. Als Werbeagentur aus Hamburg-Harburg begleiten wir Unternehmen dabei, ihre Website fit für das BFSG zu machen – mit nordischer Klarheit, verständlicher Beratung und dem richtigen Gespür fürs Design.
Lasst uns gemeinsam Barrieren abbauen – digital und mit Rückenwind!
Webdesign. Beratung. Förderung. Das ist Kausche & Partner!